Was LTA ermöglichen
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA, sind Leistungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Sie unterstützen Menschen, deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet oder gemindert ist. Ziel ist es, die Teilhabe am Arbeitsleben möglichst dauerhaft zu sichern – das heißt: den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine berufliche Neuorientierung und damit den Weg in eine neue Tätigkeit zu ermöglichen. Mit LTA werden unterschiedliche Angebote gefördert – auch bei uns im Berufsförderungswerk Friedehorst.
Den LTA-Antrag stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Reha-Leistungsträger – zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder der Unfallversicherung. Welcher Träger zuständig ist, hängt unter anderem von Ihrer persönlichen Situation, der Ursache des Reha-Bedarfs und Ihren Versicherungszeiten ab.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Angebote des Berufsförderungswerks Friedehorst mit LTA gefördert werden können.
Angebote im Rahmen der beruflichen Reha
Im Berufsförderungswerk Friedehorst bieten wir Ihnen Angebote, die im Rahmen beruflicher Rehabilitation und damit im Zusammenhang von LTA für Sie infrage kommen können. Erfahren Sie, zu welchen unserer Integrationsschritte das jeweiligen Angebote gehören. Gelangen Sie direkt zu unseren LTA-geförderten Angeboten und erhalten Sie weiterführende Informationen – etwa auf den Angebotsseiten auch zum Standort der Maßnahme. Denn das BFW Friedehorst ist mit 13 Standorten in Bremen und Niedersachsen für Sie vor Ort.
Unsere Qualifizierungsangebote unterteilen sich nach Umschulungsbegleitung, Umschulungen und Fortbildungen.
Das Berufsförderungswerk Friedehorst arbeitet mit einem nach DIN EN ISO 9001 zertifizierten Qualitätsmanagement und ist als Träger nach AZAV zugelassen. Damit erfüllen wir wichtige Qualitätsanforderungen für Angebote der beruflichen Rehabilitation, Qualifizierung und Diagnostik – auch im Kontext der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).
Persönliches Budget als mögliche Form der Förderung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können unter bestimmten Voraussetzungen auch über ein Persönliches Budget organisiert werden. Damit lassen sich bewilligte Teilhabeleistungen eigenverantwortlicher und selbstbestimmter nutzen. Ob diese Form der Förderung im Einzelfall möglich ist, klären Sie mit Ihrem zuständigen Leistungsträger.