Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Beschäftigte in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Sie kann infrage kommen, wenn sich berufliche Herausforderungen ändern oder andere Fähigkeiten benötigt werden. Ziel dieses Förderweges ist es, die Beschäftigung langfristig zu gewährleisten.

Wichtig ist: Die Weiterbildung muss zur beruflichen Situation passen und vor Beginn mit der Agentur für Arbeit geklärt werden. In der Regel wird die Förderung gemeinsam mit dem Arbeitgeber angestoßen.

Je nach Situation können einzelne Beschäftigte oder mehrere Mitarbeitende eines Betriebs gefördert werden. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, prüft die Agentur für Arbeit.

Zu den förderbaren Angeboten Weitere Förderwege

Wer fördert?

Bundesagentur für Arbeit

Was kann bei uns gefördert werden?

Um­schulungen und Fort­bildungen

Wer kann gefördert werden?

Beschäftigte, die sich für neue Anforderungen qualifizieren und ihre Beschäftigung sichern möchten.


Über das Qualifizierungs­chancen­gesetz förderbare Angebote

Diese Ange­bote des Berufs­förderungs­werks Friede­horst können je nach individueller Situation, betrieb­lichem Bedarf und Bewilligung durch die Agentur für Arbeit für eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungs­chancen­gesetzes infrage kommen.

 

Qualität und Verlässlich­keit

 

Das Berufsförderungswerk Friedehorst steht für qualitätsgesicherte Qualifizierung und verlässliche Standards. Unser Qualitätsmanagementsystem ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und umfasst die Entwicklung, Planung und Durchführung von Leistungen in beruflicher Rehabilitation, Qualifizierung und Diagnostik. Zudem sind wir als Träger nach AZAV zugelassen.

Alle Angebote des BFW Friedehorst in einer Übersicht

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