Was sind die Voraussetzungen der Weiterbildungsprämie?

Die Weiterbildungsprämie belohnt den erfolgreichen Verlauf einer durch Arbeitsagentur oder Jobcenter getragenen, abschlussorientierten Qualifizierung – z.B. einer Umschulung oder Teilqualifizierung. Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter eine Umschulung mit staatlich anerkanntem Berufsabschluss unterstützen und Abschluss- oder Zwischenprüfungen in diesem Zusammenhang erfolgreich bestanden werden. 

Entdecken Sie im Folgenden, welche Angebote des BFW Friede­horst bzw. konkret welche Qualifizierungen und zu diesen gehörende Prüfungen für eine Weiterbildungsprämie in Betracht kommen.

Angebote für eine Weiter­bildungs­prämie Weitere Förderwege

Wer fördert?

Leistungsträger: Bundesagentur für Arbeit

Was kann bei uns gefördert werden?

Um­schulungen

Wer kann gefördert werden?

Teilnehmende an einer geförderten Umschulung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt.


Angebote mit möglicher Weiter­bildungs­prämie

Bei uns im Berufs­förderungs­werk Friede­horst finden Sie verschiedene Ange­bote zur Qualifizierung, bei denen erfolgreiche Zwischen- und Abschluss­prüfungen mit einer Weiter­bildungs­prämie gefördert werden können. Per Klick gelangen Sie direkt zur Seite des jeweiligen Ange­botes und erhalten weiter­führende Informationen – etwa zum Berufsbild, zu den konkreten Anforderungen der Angebots und wo das Angebot stattfindet. 

Gut zu wissen

Die insgesamt bis 2.500 Euro mög­lichen Prämien verteilen sich auf 1.000 € für eine erfolgreiche Zwischen­prüfung und 1.500 € für die bestandene Abschluss­prüfung.

Die Weiter­bildungs­prämie muss nicht gesondert beantragt werden: In der Regel reicht es aus, Ihr Zwischen- oder Abschluss­zeugnis bei Ihrer Arbeits­agentur oder dem Job­center vorzulegen, die Ihre Maßnahme finanziert haben.

 

Qualität und Verlässlich­keit

 

Das Berufsförderungswerk Friedehorst bietet qualitätsgesicherte Angebote mit verbindlichen Standards. Unser Qualitäts­management­system ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und umfasst die Entwicklung, Planung und Durchführung von Leistungen in beruflicher Rehabilitation, Qualifizierung und Diagnostik. Darüber hinaus sind wir als Träger nach AZAV zugelassen.

Weiterbildungsgeld – monatliche Unter­stützung während der Weiterbildung

Die Weiterbildungs­prämie wird nach bestandenen Prüf­ungen gezahlt. Davon zu unterscheiden ist das Weiter­bildungs­geld: Es kann bei geförderten, abschluss­orientierten Weiter­bildungen monatlich gezahlt werden – zum Beispiel bei Um­schulungen oder Teil­qualifikationen. Ob die Voraus­setzungen für das Weiter­bildungs­geld bei Ihnen erfüllt sind, klärt Ihre Agentur für Arbeit.

Die Weiterbildungsgeld in Höhe von monat­lich 150 € kann auto­matisch gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen zur Aus­zahlung erfüllt sind. Der monat­liche Betrag ist ein anrechnungs­freier Bonus und mindert daher nicht das Bürger­geld oder Arbeits­losengeld I (ALG I). 

Alle Angebote des BFW Friedehorst in einer Übersicht

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