Was sind die Voraussetzungen der Weiterbildungsprämie?
Die Weiterbildungsprämie belohnt den erfolgreichen Verlauf einer durch Arbeitsagentur oder Jobcenter getragenen, abschlussorientierten Qualifizierung – z.B. einer Umschulung oder Teilqualifizierung. Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter eine Umschulung mit staatlich anerkanntem Berufsabschluss unterstützen und Abschluss- oder Zwischenprüfungen in diesem Zusammenhang erfolgreich bestanden werden.
Entdecken Sie im Folgenden, welche Angebote des BFW Friedehorst bzw. konkret welche Qualifizierungen und zu diesen gehörende Prüfungen für eine Weiterbildungsprämie in Betracht kommen.
Angebote mit möglicher Weiterbildungsprämie
Bei uns im Berufsförderungswerk Friedehorst finden Sie verschiedene Angebote zur Qualifizierung, bei denen erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen mit einer Weiterbildungsprämie gefördert werden können. Per Klick gelangen Sie direkt zur Seite des jeweiligen Angebotes und erhalten weiterführende Informationen – etwa zum Berufsbild, zu den konkreten Anforderungen der Angebots und wo das Angebot stattfindet.
Gut zu wissen
Die insgesamt bis 2.500 Euro möglichen Prämien verteilen sich auf 1.000 € für eine erfolgreiche Zwischenprüfung und 1.500 € für die bestandene Abschlussprüfung.
Die Weiterbildungsprämie muss nicht gesondert beantragt werden: In der Regel reicht es aus, Ihr Zwischen- oder Abschlusszeugnis bei Ihrer Arbeitsagentur oder dem Jobcenter vorzulegen, die Ihre Maßnahme finanziert haben.
Das Berufsförderungswerk Friedehorst bietet qualitätsgesicherte Angebote mit verbindlichen Standards. Unser Qualitätsmanagementsystem ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und umfasst die Entwicklung, Planung und Durchführung von Leistungen in beruflicher Rehabilitation, Qualifizierung und Diagnostik. Darüber hinaus sind wir als Träger nach AZAV zugelassen.
Weiterbildungsgeld – monatliche Unterstützung während der Weiterbildung
Die Weiterbildungsprämie wird nach bestandenen Prüfungen gezahlt. Davon zu unterscheiden ist das Weiterbildungsgeld: Es kann bei geförderten, abschlussorientierten Weiterbildungen monatlich gezahlt werden – zum Beispiel bei Umschulungen oder Teilqualifikationen. Ob die Voraussetzungen für das Weiterbildungsgeld bei Ihnen erfüllt sind, klärt Ihre Agentur für Arbeit.
Die Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 € kann automatisch gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen zur Auszahlung erfüllt sind. Der monatliche Betrag ist ein anrechnungsfreier Bonus und mindert daher nicht das Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I (ALG I).