Was sind die Voraussetzungen des Persönlichen Budgets?
Das Persönliche Budget kann für Menschen mit Unterstützungsbedarf infrage kommen, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben bzw. sich daher im Prozess der beruflichen Reha befinden. Statt eine Leistung ausschließlich als Sach- oder Dienstleistung zu erhalten, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen als Persönliches Budget bewilligt werden. Damit lassen sich passende Unterstützungsleistungen eigenverantwortlicher organisieren.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können also auf Antrag in Form eines Persönlichen Budgets gefördert werden. Das kann für Sie bedeuten, dass Angebote zur beruflichen Orientierung, Qualifizierung oder Integrationso finanziert werden können.
Ob ein Persönliches Budget für ein Angebot des Berufsförderungswerks Friedehorst genutzt werden kann, hängt vom individuellen Bedarf, Ihrer Situation und von der Entscheidung des zuständigen Leistungsträgers ab. Der Antrag wird beim jeweiligen Leistungsträger gestellt – zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder einem anderen zuständigen Rehabilitationsträger.
Das Berufsförderungswerk Friedehorst arbeitet mit qualitätsgesicherten Angeboten und klaren Standards. Unser Qualitätsmanagementsystem ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und umfasst die Entwicklung, Planung und Durchführung von Leistungen in beruflicher Rehabilitation, Qualifizierung und Diagnostik. Zudem sind wir als Träger nach AZAV zugelassen.
Gut zu wissen
Das Persönliche Budget ist keine automatische Leistung und ersetzt nicht die Prüfung des individuellen Anspruchs. Entscheidend ist, welche Unterstützung im Einzelfall benötigt wird, welcher Leistungsträger zuständig ist und ob die Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt sind.
Das Berufsförderungswerk Friedehorst kann zu passenden Angeboten beraten. Die Entscheidung über eine Förderung trifft der zuständige Leistungsträger.